Unsere Leistungen in der Mietverwaltung sind im Grunde frei wählbar.
Sollten Sie noch Aufgaben selbst beibehalten wollen, ist es natürlich möglich, einzelne Verwaltungsteile zu übernehmen, bspw. die Buchhaltung.
Bei einer vollständigen Verwaltungsübernahme werden von uns alle Aufgaben übernommen, die zu einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung gehören.
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in unsere Leistungen.
Der Verwalter ist verpflichtet, während der Dauer des Vertrages, das Verwaltungsobjekt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwalten und die Interessen des Auftraggebers in jeder Richtung zu wahren.
Zum Aufgabenbereich des Immobilienverwalters gehören insbesondere:
1. Mieterangelegenheiten
a) Erfassung und Verwaltung von Stammdaten der Mieter
b) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche
c) Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
d) Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten und deren Verwaltung
e) Erstellung von Nebenkostenabrechnung und Verwaltung der Vorauszahlungen
f) Organisation des außergerichtlichen Mahnwesens bei Mietrückständen
2. Kaufmännische Verwaltung
a) Erstellung von Monatsabrechnungen für den Eigentümer
b) Erstellung von div. verschiedenen Übersichten nach Absprache
c) Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
d) Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; auf Wunsch des Auftraggebers die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
e) Vertretung des Auftraggebers, im Zusammenhang mit dem Objekt, gegenüber allen Behörden
f) Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
g) Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
h) Verwaltung von Hausakten und Belegen
i) Verwaltung von Mietsicherheiten
3. Technisches Gebäudemanagement
a) Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen
b) Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
c) Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme den Betrag von XXX €, hat der Immobilienverwalter wenigstens zwei Angebote einzuholen. Soll die Auftragsvergabe nicht an den billigsten Anbieter erfolgen, ist hierzu das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich
d) Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt
e) Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.